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Aufgaben des Notars

Aufgaben des Notars

Der Notar / die Notarin steht Ihnen als unparteiischer und neutraler Berater in zumeist komplizierten und folgenreichen Rechtsgeschäften zur Verfügung.

Er oder sie ist – anders als ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin – nicht Vertreter oder Vertreterin einer Partei, sondern unabhängiger Betreuerin aller Beteiligten. Sein oder ihr Rat und seine oder ihre Mitwirkung an beurkundungspflichtigen Geschäften werden als Dienstleistung angeboten.

Wird der Notar / die Notarin von den Beteiligten aufgesucht, so erforscht er zunächst den Sachverhalt und die Ziele und Interessen der Parteien. Aufgrund dessen wird der Notar / die Notarin auf eine Einigung der Beteiligten im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hinwirken. Gelingt dies, so schließen die Parteien möglicherweise einen Vertrag. Der Notar / die Notarin belehrt über den Inhalt und die Wirkungen des Vertrages, damit eine Benachteiligung eines möglicherweise unerfahrenen Beteiligten ausgeschlossen wird.

Notariellen Urkunden kommt eine hohe Beweiskraft zu: mit ihnen lässt sich noch nach Jahrzehnten die getroffene Vereinbarung belegen. Daneben haben die Urkunden auch Warnfunktion: Der Gesetzgeber hat die Mitwirkung eines Notars / einer Notarin immer dann zwingend für solche Rechtsgeschäfte vorgeschrieben, die für die Beteiligten weitreichende persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben.

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung eines Notars in folgenden Bereichen:

  • Immobilien
  • Ehe, Partnerschaft und Familie
  • Erbe und Schenkung
  • Unternehmensgründungen und –umgestaltungen
  • Vorsorgevollmachten wie Betreuungsvollmachten oder Patientenverfügungen

Selbstverständlich ist der Notar / die Notarin im Rahmen seiner Berufausübung zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass mit ihm auch vertrauliche Angelegenheiten erörtert werden können.