Bereitstellung und Aktivierung des beN

Zum 1. Januar 2018 wird die Bundesnotarkammer gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag (§ 78n BNotO) für jeden im Notarverzeichnis eingetragenen Notar und Notariatsverwalter ein besonderes elektronisches Notarpostfach (beN) bereitstellen. Das beN wird das bislang für die elektronische Kommunikation mit Gerichten genutzte EGVP-Postfach ablösen. Zudem besteht zukünftig die Möglichkeit, dass die Bundesnotarkammer auch Notaren, Notariatsverwaltern, den Notarkammern und sonstigen notariellen Organisationen durch Einrichtung eines beN die sichere elektronische Kommunikation untereinander ermöglicht.

 

Das beN kann ab Januar 2018 mit Hilfe einer im Webshop der NotarNet GmbH (https://shop.notarnet.de/) zur Verfügung gestellten Anwendung aktiviert werden. Die Integration von beN in XNotar erfolgt zunächst in einer Pilotierungsphase, um einen stabilen Flächenbetrieb zu gewährleisten. Interessenten für den Pilotbetrieb der neuen XNotar-Version können sich per E-Mail an beN@bnotk.de wenden. Für XNotar-Nutzer, die an der Pilotierungsphase nicht teilnehmen möchten, empfehlen wir, bis zum Abschluss der Pilotierungsphase mit der Einrichtung des beN zu warten und weiterhin ihr bestehendes notarielles EGVP-Postfach zu nutzen. Bis zur Aktivierung können im beN noch keine Nachrichten eingehen, sodass zunächst kein Handlungsbedarf besteht. Die Notarinnen und Notare, die den EGVP-Versand bislang nicht mit XNotar, sondern direkt aus einer Notariatssoftware heraus vornehmen, sollten vor der Aktivierung des beN Kontakt zu ihrem Softwarehersteller aufnehmen.

 

Sobald die Pilotierungsphase abgeschlossen ist und der Flächenbetrieb beginnt, wird die Bundesnotarkammer hierzu nähere Informationen sowie eine ausführliche Anleitung zur Aktivierung des Postfachs bereitstellen.