Urkundensuche
Sie suchen eine notarielle Urkunde oder möchten eine Ausfertigung anfordern?
Ihre ehemalige Notarin / ihr ehemaliger Notar ist nicht mehr erreichbar und Sie möchten wissen, wo die Urkunden aufbewahrt werden? Über folgenden Link gelangen Sie direkt zur Urkundensuche auf notar.de. Dort können Sie selbst recherchieren, bei welcher Stelle sich die gesuchte Urkunde befindet.
Was ist bei einer Urkundenanforderung zu beachten?
Wenn Sie eine Urkunde bei der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer anfordern möchten, bitten wir um folgende Unterlagen und Angaben:
1. Anforderung einer Abschrift, beglaubigten Abschrift oder Ausfertigung
Bitte übermitteln Sie uns:
- die UR- oder UVZ-Nummer der Urkunde
- den Namen der Notarin / des Notars, bei dem/der die Urkunde errichtet wurde
- eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises, alternativ Reisepass
- sofern Sie nicht selbst Beteiligte(r) sind: eine Vollmacht (z. B. bei Beauftragung durch Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte)
- bei Ausfertigungen zusätzlich den Grund der Ausfertigungsanforderung
2. Umschreibung oder Teilung einer vollstreckbaren Ausfertigung
Bitte reichen Sie in diesen Fällen ein:
- die vollstreckbare Ausfertigung im Original
- eine Abtretungserklärung
- einen aktuellen, beglaubigten Grundbuchauszug
- ggfs. eine Vollmacht, falls Sie nicht selbst Beteiligte(r) sind
- ggfs. den Grundschuldbrief
- ggfs. Rechtsfolgenachweis
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung nur möglich ist, wenn sämtliche erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.
3. Widerruf einer Vorsorgevollmacht
Sie beabsichtigen, Ihre Vorsorgevollmacht zu widerrufen?
Bitte übersenden Sie uns Ihre Widerrufserklärung, sodass wir diese zur Vorsorgevollmacht nehmen und den Widerruf notieren können.
Auch hier benötigen wir die folgenden Angaben:
- die UR- oder UVZ-Nummer der zu widerrufenden Urkunde
- den Namen der Notarin / des Notars, bei dem / der die Urkunde errichtet wurde
- eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises, alternativ Reisepass
Sollten Sie eine neue Vorsorgevollmacht bei einer anderen Notarin / einem anderen Notar errichtet haben, mit der die vorhandene Vorsorgevollmacht ersetzt / widerrufen werden soll, bitten Sie bzw. Ihre Notarin / Ihren Notar um Weiterleitung einer Abschrift der neuen Urkunde, damit wir den Widerruf entsprechend vermerken können.
Wieso ist es wichtig, dass wir den Widerruf notieren?
Solange der Widerruf nicht notiert ist, können weitere Ausfertigungen der Vorsorgevollmacht erteilt werden. Wir empfehlen auch, die Herausgabe bereits erteilter Ausfertigungen bei denjenigen Personen zu verlangen, die eine erhalten haben.
4. Sie suchen eine Urkunde?
Geben Sie uns so viele Informationen wie möglich. Die Suche sollte möglichst auf das Urkundsjahr begrenzt sein. Wir benötigen auch die Angabe der Urkundsbeteiligten und die Benennung der Notarin / des Notars. Andernfalls kann der Suchauftrag abgewiesen werden. Auch bei Suchaufträgen bitten wir um Übersendung einer Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments.
Tipp: Bei Grundstücksangelegenheiten lohnt sich häufig ein Blick in den Grundbuchauszug. Dort ist in der Regel notiert, durch welche Urkunde und bei welcher Notarin / welchem Notar die Eintragung erfolgt ist.
Bitte beachten Sie, dass wir aus Gründen der Verpflichtung zur Verschwiegenheit nur Ablichtungen etc. an Urkundsbeteiligte oder bei Nachweis eines berechtigten Interesses herausgeben können.
Zudem erlauben wir uns den Hinweis, dass Nebenakten eine gesetzliche Verwahrungsfrist von sieben Jahren unterliegen und danach vernichtungsreif sind.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

