Berufshaftpflichtversicherung

Für den Bereich fahrlässig verursachter Pflichtverletzungen hat der Notar eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mindestdeckungsversicherungssumme: € 500.000,00. Soweit diese Deckungssumme nicht ausreicht, besteht eine von der Notarkammer abgeschlossene Gruppenanschlussversicherung.

Für vorsätzliche notarielle Amtspflichtverletzungen sind diese Haftpflichtversicherungen nicht eintrittspflichtig. Deshalb haben die Notarkammern zum Schutze der Mandanten ein Vorsorgesystem geschaffen. Dieses System besteht aus:

  • der Vertrauensschadensversicherung der Notarkammer
  • der Excedentenversicherung des Vertrauensschadenfonds
  • dem von den Notarkammern selbst im Jahre 1981 gegründeten Vertrauensschadenfonds (heute: Notarversicherungsfonds – Einrichtung der deutschen Notarkammern)

Die Kosten für diese Sicherungssysteme tragen ausschließlich die Notare selbst, teils direkt, teils über die Notarkammer.