Aufgaben

Die Schleswig-Holsteinische Notarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die auf Grundlage der BNotO über Maßnahmen auf dem Gebiet des Notarrechts vom 16.02.1961 gegründet wurde. Die Geschäftsstelle der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer ist am Sitz des Oberlandesgerichts in Schleswig eingerichtet.

Sie ist zuständig für die Landesgerichtsbezirke Flensburg, Kiel, Itzehoe und Lübeck.

Die  Mitglieder der Notarkammer sind zugleich auch zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Schleswig-Holstein gehört damit zum Bereich des Anwaltsnotariats. Die Ernennung zur/zum Notarin/Notar obliegt dem Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes in Schleswig. Neben den jeweiligen Präsidenten der vier Landgerichte wird der Vorstand der Notarkammer im Rahmen der Notarbestellungsverfahren gutachterlich gehört. Wird eine Notarin, ein Notar im Kammerbezirk neu bestellt, dann kommt es zu einer automatischen Mitgliedschaft in der Kammer.

Die Notarkammer übt die Berufsaufsicht über die in ihrem Kammerbezirk amtierenden Notarinnen und Notare aus. Sie nimmt die Interessen ihrer Mitglieder in vielfältiger Weise wahr. Im Präsidium, im Vorstand und in den Ausschüssen arbeiten ausschließlich Kolleginnen und Kollegen, die ehrenamtlich tätig sind. Die Kammer hat derzeit 548 Mitglieder.

Die Aufgaben der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer ergeben sich aus der Bundesnotarordnung (BNotO § 65). Ihr obliegt insbesondere, die Mitglieder der Kammer in Fragen der Berufspflichten zu beraten und die Pflege des Notariatrechts zu fördern. Sie ist befugt, Notaren bei ordnungswidrigem Verhalten leichterer Art eine Ermahnung auszusprechen.

Die Notarkammer arbeitet zum Wohle ihrer Mitglieder und der Bevölkerung eng mit den Aufsichtsbehörden zusammen. Übergeordnete Aufsichtsbehörde ist das Justizministerium. Die Dienstaufsicht über die Notare führt der jeweilige Landgerichtspräsident.

Zur Unterstützung der notariellen Tätigkeit erhält jedes Mitglied vom Deutschen Notarinstitut (DNotI), das alle Notarkammern in der Bundesrepublik gebildet haben, wissenschaftlich fundierten Rat.

Die Notarkammern des Anwaltsnotariats haben sich in der Konferenz der Notarkammern des Anwaltsnotariats zusammengeschlossen. Darüber hinaus führt die Notarkammer Fortbildungsveranstaltungen für Kammermitglieder und ihre Mitarbeiter durch und informiert ihre Mitglieder über berufsrechtliche Themen.