31.07.2017 – Online-Rechtsdokumente von der Stange – Gefahr von formalen und inhaltlichen Fehlern

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Schnell, günstig und unkompliziert – damit werben zahlreiche Online-Portale, die bei der Erstellung von Rechtsdokumenten helfen. Das Angebot klingt reizvoll. Doch es birgt Gefahren und ist längst nicht für jede Lebenslage geeignet. Ob das Ergebnis wirklich rechtssicher ist und der aktuellen Lebenssituation entspricht, ist fragwürdig. Komplexere und umfassendere Sachverhalte, wie Testamente, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten sollten mit einem Notar besprochen werden. Dieser hat einen besseren Überblick über die aktuelle Rechtslage.

Um im Internet ein Rechtsdokument zu erstellen, muss der Interessent Fragen beantworten, die von einer Spezialsoftware generiert werden. Doch gerade das kann vor allem Ungeübten zum Verhängnis werden. So können sich Betroffene, die mit Standardformulierungen Testamente, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten errichten möchten, nicht sicher sein, ob sie ihren Willen tatsächlich zum Ausdruck bringen. Es besteht auch das Risiko, dass sich Klauseln widersprechen oder sich die Dokumente im Nachhinein als ungültig erweisen. Geht etwas schief, haftet nicht das Online-Portal.

Wer rechtssicher vorsorgen möchte, sollte einen Notar konsultieren. Die krisenfeste Gestaltung z.B. eines Testaments lässt sich häufig nicht mit individualisierbaren Vorlagen oder einem digitalen Frage-Antwort-Dialog bewerkstelligen. Zu groß ist die Gefahr von unüberlegten Entschlüssen, ungeschickten Formulierungen oder formellen Mängeln. Wer zum Notar geht, hat die Gewissheit, dass Anordnungen zur Erbschaft eindeutig und formal fehlerfrei im Testament angegeben sind. Der Notar steht als Rechtsgestalter beratend zur Seite. Er klärt mit dem Betroffenen den mitunter komplizierten Sachverhalt und erforscht dessen Wünsche und Interessen.

Auch bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen hilft der Notar, den Text genau auf die die jeweiligen Bedürfnisse abzustimmen. Wer sich vom Notar beraten lässt, vermeidet auch hier folgenschwere Formulierungsfehler. Zudem verschafft sich der Notar einen Eindruck von der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Das erschwert es, die Wirksamkeit des Dokuments im Nachhinein anzuzweifeln. Diesen Vorteil haben auch beurkundete Testamente, die zudem häufig einen Erbschein ersparen. Gänzlich unbrauchbar sind Online-Portale, wenn es um Rechtsgeschäfte geht, die der Pflicht zu Beurkundung durch den Notar unterliegen, wie z.B. Grundstückskaufverträge oder zahlreiche gesellschaftsrechtliche Vorgänge.

Wer sich von einem Notar zu diesen Themen beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

Besuchen Sie auch das neue Online-Verbraucherportal der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer unter www.ratgeber-notar.de.

 

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